Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines – Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

 

1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
3. Wir widersprechen ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

§2 Zustandekommen des Vertrages, Selbstbelieferungsvorbehalt

 

1. Alle unsere Angebote sind freibleibend.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen.
3. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) annehmen oder die Ware an den Kunden liefern.
4. Sollten wir auf eine Bestellung des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklärt oder die Lieferung vorgenommen haben, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
5. Sind wir für die Erfüllung eines Vertrages gegenüber dem Kunden selbst auf die Lieferung von Waren angewiesen und erfolgt diese Lieferung nicht, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung zu vertreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.

 

§3 Preise und Zahlungsbedingungen, Unsicherheitseinrede, Rücktritt durch Kunden

 

1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert angegeben.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware fällig.
3. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
4. Der Kunde kommt mit der Bezahlung einer Rechnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Der Kunde kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
5. Wenn nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung/Lieferung zu verweigern. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder eine Sicherheit für sie leistet. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer der Kunde die Zahlung oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Tritt der Kunde, nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück oder verringert die bestellte Stückzahl , trägt dieser die dadurch entstehenden Wiedereinlagerungskosten in Höhe von bis zu 50% des Kaufpreises.

 

§4 Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts

 

1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§5 Gefahrübergang, Transport, Versand und Verpackung

 

1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
5. Soweit der Kunde Unternehmer ist, behalten wir uns vor, Aufträge, die auf Wunsch des Kunden versendet werden,
gegen Nachnahme auszuführen.
6. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen,
Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden.
Kunden, die Verbraucher sind, werden über diese eventuell zusätzlichen Kosten vor Vertragsabschluss informiert.
7. Eine Anlieferung kann nur über frei befahrbare, befestigte Straßen erfolgen und gilt je nach Vereinbarung mit oder
ohne Entladung, frei Bordsteinkante.

 

§6 Liefer- und Fertigstellungstermine, Teillieferungen, Force Majeure / höhere Gewalt, vorübergehende und
dauerhafte Leistungs-/Lieferhindernisse

 

1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Fertigstellungstermine sind für uns nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform von uns bestätigt wurden.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3. Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen (inkl. COVID-19), Streik, Sanktionen, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Leistungsfrist für die Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Streiks und Aussperrungen in dem jeweiligen Unternehmen der betroffenen Vertragspartei werden von dieser Klausel nicht erfasst.
4. Die betroffene Vertragspartei wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn durch die oben genannten Ereignisse oder Umstände (vgl. Abs. 3 dieses Paragraphen)
a) die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).
b) die Leistung bzw. Lieferung für die betroffene Partei einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des
Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei steht. Bei der Bestimmung der der betroffenen Partei zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).
c) die betroffene Partei die Leistung persönlich zu erbringen hat und diese Leistung der betroffenen Partei unter Abwägung des der Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).
5. War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat die andere Vertragspartei im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
6. Dauern die unter Abs. 3 dieses Paragraphen genannten Ereignisse oder Umstände ununterbrochen mehr als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt bzw. unvorhergesehene und unverschuldete Umstände um mehr als acht Wochen, so ist die andere Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, durch die andere Vertragspartei ist bei Vorliegen von Ereignissen oder Umständen nach Abs. 3 dieses Paragraphen vollständig ausgeschlossen.
8. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich (per E-Mail genügt) über das Vorliegen der Ereignisse oder Umstände nach Abs. 3 dieses Paragraphen sowie das voraussichtliche Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
9. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.

 

§7 Maße und Muster

 

1. Maße sind grundsätzlich Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind
zulässig. Wir schulden daher Ware von mittlerer Art und Güte.
2. Muster bzw. Produktfotos zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen
wie das Muster ausfallen.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

 

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware (im Folgenden „Vorbehaltsware“ genannt) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
3. Unser Eigentum an der gelieferten Ware geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferten Pflanzen auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm gleichfalls nicht gestattet.
5. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie bei Besitz- und Wohnungswechsel hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich (per E-Mail genügt) zu benachrichtigen. Dies gilt auch bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 4 oder Abs. 5 dieses Paragraphen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

§9 Garantien, Anwachsgarantie

 

Eine Garantie gleichwelcher Art wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie oder eine Garantie für Sortenechtheit, so bedarf es dafür einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden, die die weiteren Einzelheiten regelt.

 

§ 10 Sachmängelgewährleistung, Rügepflicht offensichtlicher Mängel

 

1. Im Verhältnis zum Verbraucher gilt Folgendes:
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (vgl. § 439 Abs. 4 BGB) oder wenn wir aus anderen gesetzlichen Gründen die Leistung verweigern können, z. B., weil sie für uns nach den gesetzlichen Regelungen unzumutbar ist (vgl. § 275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB).
2. Im Verhältnis zum Unternehmer gilt Folgendes:
Soweit ein Mangel vorliegt, so sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde, der Unternehmer ist, muss die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und etwaige Mängel untersuchen und uns, wenn eine Falschlieferung vorliegt oder sich Mangel oder Fehler zeigen, dies innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich (Textform genügt) anzeigen. Unterlässt der Kunde eine solche fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt und es ist in dieser Hinsicht die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
4. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Empfang der Ware über offensichtliche Mängel schriftlich (Textform genügt) unterrichten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, sind Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser offensichtlichen Mängel nach Ablauf der zwei Monate ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

5. Der Kunde ist in den folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:
– wenn wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert haben,
– wenn die Nacherfüllung durch uns für den Kunden unmöglich oder unzumutbar ist,
– wenn wir eine Leistung nicht zu einem in dem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt haben (sog. Fixgeschäft), obwohl wir vor Vertragsschluss durch Mitteilung des Kunden oder aufgrund anderer den Vertragsschluss begleitendender Umstände davon erfahren haben, dass die termin- oder fristgerechte Leistung für den Kunden wesentlich ist,
– wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder
– es liegen bei einer von unserem Unternehmen nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt durch den Kunden rechtfertigen.
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 437 Nr. 3 BGB.

 

§ 11 Patentrechtlich und sortenrechtliche geschützte Sorten

 

Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Sorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Kunden, wenn er als Unternehmer anzusehen ist, dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Kunde, der als Unternehmer anzusehen ist, verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahmen auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.

 

§ 12 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss

 

Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Paragraphen gelten nicht:
a) bei Schäden aus einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
b) im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
c) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde,
e) bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir
durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns, die nicht unter Abs. 2a – 2d dieses Paragraphen fallen, sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlicher Vertragspflichten) nach Abs. 2e ist die Haftung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.

 

§ 13 Streitbeilegungsstelle für Verbraucher – Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 14 Gerichtsstand

 

Sollte der Kunde bei der Bestellung keinen Wohnsitz in Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen oder sollte sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. 

 

§ 15 Anwendbares Recht, mündliche Nebenabreden, salvatorische Klausel

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
2. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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